Einfach unerträglich, dass unsere Regierung nicht die Courage hat, gegen islamistische Straftäter oder Bedrohungen knallhart durchzugreifen und damit unsere deutsche Bevölkerung zu schützen. Sofort verurteilen, dann inhaftieren, dann abschieben. Ist das denn so schwer, kommt das nicht an bei unserem Justizministerium, bei denen, die dem Staat und damit dem deutschen Volk dienen wollen? Zuletzt der Messer-Mord in Dresden, bei dem ein bekannter Islamist nach seiner Haftentlassung und unzähligen Straftaten nicht abgeschoben worden ist, sondern als freier Mann sich weiter in Deutschland islamisiert hat, um dann aus Hass zu morden. So wie viele seiner „Glaubensbrüder“, die im Schutze eines Asylantrages zu Hunderten in Deutschland terroristische Straftaten vorbereiten und durchführen.
Immer wieder liest man blödsinnig anmutende Durchhalte-Parolen von Politikern, die über Abschiebungen faseln, die aber Straftaten und Morde in Kauf nehmen, weil es unsinnige Gesetze gibt, die diese Terroristen vor Abschiebung schützen. Gesetze, die deutsche Bürger nicht vor Terror und Gewalt schützen. Hauptsächlich Syrer, die sich hinter der Gesetzgebung verstecken, dass eine Abschiebung nach Syrien nicht möglich ist, weil eine sogenannte Abschiebehemmnis vorliegt. Genau diese feigen Verbrecher (ebenso wie viele andere) üben im Asyl-Land Deutschland Straftaten aus, bei denen Menschen zu Tode kommen, wie die beiden Touristen aus Dresden, die einen Städte-Trip gemacht haben und dann einfach am Kulturpalast angegriffen wurden. Einer starb, einer wurde schwer verletzt. Und der Täter: Kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland, Asylantrag abgelehnt, dennoch ist er hiergeblieben mit Duldung, und statt einer geregelten Arbeit nachzugehen, bastelte er an einem Sprengstoffgürtel. Als er erwischt wurde und vor Gericht gestellt wurde, kam er mit 2 Jahren und 9 Monaten Jugendstrafrecht davon. Ein als Gefährder der Stufe 3 eingestufter ISIS-Anhänger, der es darauf abgesehen hat, deutsche Staatsbürger umzubringen, wird nach zweieinhalb Jahren aus dem Knast entlassen, anstatt ihn abzuschieben. Ein Psychologe, der ihn begutachtete, attestierte ihm, dass „der Angeklagte seit Frühsommer 2017 eine dschihadistische Ideologie vertrat, sich zunehmend ISIS zuwandte und sich schließlich als dessen Anhänger Gedanken um die Ausführung eines Attentats machte.“ Der Täter nutzte wie viele anderen die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter, um Symbole der ISIS in seinen Botschaften zu benutzen und um den Dschihad zu propagieren und Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige zu bewegen. Gerade einmal 5 Tage nachdem er aus der Haft im September entlassen worden war, verübte er die nächste schwere Straftat. Er wusste, dass er mit seiner Duldung nicht abgeschoben werden kann, dennoch ist es dringend an der Zeit, dass es neue Gesetze geben muss, dass gerade solche Straftäter unmittelbar und konsequent abgeschoben werden dürfen.
Von einer neuen Debatte zur Abschiebung ist nun die Rede, seit erneut klar geworden ist, dass die Frage neu bewertet werden muss, ob der Abschiebestopp nach Syrien für verurteilte Straftäter so fortbestehen kann. Was fast schon ironisch und anachronistisch klingt, ist die Aussage des CDU-Innenexperten Christoph de Vries, der sich folgendermaßen geäußert hat: „Ich denke, es gibt gewichtige Gründe, dass die Innenministerkonferenz die geltende Beschlusslage mit Blick auf den Schutz der Bürger auf den Prüfstand stellt.“ Dieses Thema dürfte nie und nimmer eine Frage der erneuten Abstimmung im Bundesrat oder Bundestag sein, sondern sollte längst beantwortet sein. Der Schutz der Menschen, ohne „Wenn und Aber“, sollte unbedingt an erster Stelle stehen. Denn das Bundesinnenministerium geht aktuell von 619 islamistischen Gefährdern in Deutschland aus (Stand: 1.10.2020). Also alles Personen, denen die Behörden „mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anschlag oder eine andere schwere Straftat zutrauen.“ Die Dunkelziffer dieser gewaltbereiten Personen dürfte noch um das Doppelte oder Dreifache höher sein.
Horst Seehofer jedenfalls hat in seiner unnachahmlichen Art „seine Bestürzung zum Ausdruck gebracht“ und orakelt, dass die Tat in Dresden uns erneut die Gefährlichkeit islamistischer Gewalt vor Augen führt. Mit unerträglicher Eintönigkeit als auch Gleichmäßigkeit verurteilen Seehofer und seine Mannen Straftaten, die mit aller Härte der Gesetze verhindert und bereits im Keim erstickt werden müssten.
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