Vorsicht bei Verträgen und Schnupper-Abos bei Dating-Plattform „KissNoFrog“

Die Online Dating-Plattform KissNoFrog bietet Dienstleistungen zur Partnervermittlung an und legt dabei als Singlebörse den Schwerpunkt auf Live-Kontakte zwischen den Mitglieder:innen. Das Unternehmen OVC Online Video Communications GmbH aus Hamburg mit dem Geschäftsführer Johannes Wickmann steht hinter dem Namen KissNoFrog und stellt seine Plattform suchenden Damen und Herren zur Verfügung, die auf der Suche nach Partnerschaften oder der großen Liebe sind. Allerdings hat sich diese Partner-Börse einen ganz schlechten Namen mit seinen Vertragsbedingungen gemacht, mittels derer versucht wird, Kunden und Kundinnen abzuzocken, indem man bei Kündigung beispielsweise sogenannten „anteiligen Wertersatz“ in Rechnung stellt, der in keiner Weise berechtigt scheint und an Betrug grenzt. Das Internet ist voll mit Beschwerden und Anwalts-Veröffentlichungen, die diesen Verdacht bestätigen.

Finger weg von dubiosen Schnupper-Angeboten bei KissNoFrog, kann man nur allen raten, die einfach mal zum Ausprobieren eine Probe-Prämiummitgliedschaft zum Preis von 2,99 Euro für 2 Wochen nutzen wollen. Wer nicht genau die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelesen hat, den erwartet eine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft, dann aber zum vollen Preis eines 6-Monatspaketes von 179,00 Euro, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Dazu stellt das Unternehmen listigerweise auf seiner Webseite ein sogenanntes Widerruf-Formular zur Verfügung, welches aber nicht den gleichen Charakter wie eine ordentliche Kündigung hat. Wer dieses Formular nutzt, um das Schnupper-Abo zu beenden, hat dann laut Aussage von KissNoFrog sein Abo nicht gekündigt, sondern nur widerrufen. Damit wäre das Unternehmen berechtigt, einen anteiligen Wertersatz von den Mitglieder:innen zu verlangen, da diese geknüpfte Kontakte unter den Mitglieder:innen zu bezahlen hätten. Auch Mitgliedern, die fristgerecht ihr Schnupper-Abo gekündigt haben, beispielsweise in Schriftform, ohne das Widerruf-Formular zu nutzen, schickt die Rechnungsabteilung eine entsprechende Zahlungsaufforderung und beruft sich auf die zur Verfügung gestellten und geknüpften Kontakte. Hier der Originaltext einer Zahlungsaufforderung:

„Ihr Widerruf ist mit einer Wertersatzforderung verbunden!

Sie haben am 28.04.2022 ein 14-tägiges Schnupper Premium Paket als Bestandteil eines 6-Monats-Pakets zu 179,00 € erworben. Die maximale Höhe des Wertersatzes beträgt daher 134,25 €. Im Nutzungszeitraum Ihrer Premium-Mitgliedschaft waren Ihnen fünf Kontakte garantiert. Im Nutzungszeitraum haben Sie 3 Kontakt(e) geschlossen. Wir erlauben uns daher einen Wertersatz von 77,56 € zu berechnen.“

Diese Praxis könnte man durchaus dem Straftatbestand des Betruges zuordnen, wie verschiedene Anwält:innen in Foren und auf Plattformen verlauten lassen.

KissNoFrog nennt sich zwar großspurig „kostenlose Partnervermittlung“, doch bei genauerem Hinsehen stellt man schnell fest, dass man ohne eine Mitgliedschaft abzuschließen keine brauchbaren Kontakte mit anderen Mitglieder:innen schließen kann, auch keine Live-Dates machen, noch irgendwelche Nachrichten verschicken kann. Erst wenn man bezahlt und eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließt, öffnen sich vielseitige Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb des Portals. Wer unschlüssig ist, ob er diese Single-Börse langfristig nutzen will, hat die Möglichkeit eines 2-wöchigen Schnupper-Angebotes. Dieses ist aber für viele Nutzer der Beginn einer langen Odyssee, die im schlechtesten Fall mit Inkasso, Rechtsstreit und Anwaltskosten endet. Eine sogenannte Abo-Falle vermuten Anwälte in den Lockangeboten des Anbieters. Das Internet ist voll von Beschwerden, es regnet schlechte Bewertungen unzufriedener Nutzer:innen und viele Anwält:innen bieten zum Thema KissNoFrog ihre Hilfe an, um dabei zu helfen, sich aus dem Dickicht von ungenauen Vertragsklauseln und Formulierungen wieder herauszufinden. Bei „frag-einen-anwalt.de“ beispielsweise ist man spezialisiert auf solche dubiosen Machenschaften windiger Anbieter. Deren Empfehlung im Falle KissNoFrog ist es beispielsweise, dem Unternehmen klar zu machen, dass man wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen hat und zusätzlich (arglistig) getäuscht worden sei. Das berechtige dann zur fristgerechten Kündigung der vertraglichen Vereinbarung.