Wem gehören Italiens Kronjuwelen?

Es geht um einen jahrelangen Streit zwischen dem Königshaus Savoyen, welches zwischen 1861 und 1946 die Könige von Italien stellte, und dem italienischen Staat: Streitobjekt ist eine Kiste gefüllt mit Juwelen und Schmuck, die einst dem Königshaus Savoyen gehörte und nun in der Banca d’Italia aufbewahrt wird. Denn nach Beendigung der Monarchie in Italien ging der Kronjuwelen-Schatz erst einmal in den Besitz des italienischen Staates über, denn das Haus Savoyen hatte seit 1948 keine Recht mehr, in Italien zu wohnen oder dort einzureisen, nachdem der König am Ende der Monarchie entthront wurde und alle Rechte verlor.

Seit 1948 war es dem entthronten König, seinen männlichen Nachkommen und deren Ehefrauen verboten, nach Italien zu reisen. Das änderte sich erst im Jahr 2002, als das italienische Parlament die Verfassung änderte und der Familie die Einreise erlaubte. Allerdings entzog der Staat der Königsfamilie die Kronjuwelen seinerzeit und lagert diese seit mittlerweile 75 Jahren in einem Tresor der Staatsbank. Jetzt klagen die Kinder des letzten italienischen Königs Umberto II. (1904-1983) auf Herausgabe der Juwelen. Dafür sind sie bereit den italienischen Staat zu verklagen, weil bis heute keine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt werden konnte. Die Kläger sind Vittorio Emanuele von Savoyen, seine Schwestern Maria Gabriella und Maria Pia sowie Maria Beatrice verlangen, dass ihnen die bei Kriegsende vor den Nazis versteckten Schmuckstücke mit mehr als 2.000 Karat zurückgegeben werden. Einmal im Jahr 1976 wurde die lederne Schatulle, in der die Juwelen aufbewahrt werden, zur Schätzung des Wertes geöffnet, danach aber wieder versiegelt. Geschätzter Wert etwa 300 Millionen Euro.

Es stellt sich natürlich die Frage, wie es sein kann, dass der italienische Staat einfach den Privatbesitz einer ehemaligen königlichen Familie beschlagnahmen kann, wenn die Familie nie enteignet wurde, so wie deren Anwalt behauptet? Wie es heißt, wurden die Kronjuwelen lediglich vom Staat aufbewahrt und zwar für denjenigen, der Anspruch auf sie hat. Bis dato wurde das Thema Kronjuwelen offenbar immer unter Verschluss gehalten, auch ausgestellt wurden die Pretiosen nie, sondern nur Einer Recherche einer österreichischen Zeitung zufolge, habe das Haus Savoyen Ende des Vorjahres erstmals formell den Besitz der Schmuckstücke beansprucht. Eine Rückgabe sei von den Anwälten der italienischen Nationalbank damals noch als „nicht akzeptabel“ zurückgewiesen worden. Läuft es nun darauf hinaus, dass sich alle Beteiligten „gütlich einigen“, oder kommt es zum großen Rechtsstreit, der zu einem echten Reputationsschaden für Italien werden könnten. Nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass die Juwelen unrechtmäßig vom Staat zurückgehalten werden. Auf den Besitzanspruch der königlichen Familie lässt auch schließen, dass König Umberto II. die Tiara als Teil der Kronjuwelen seiner Frau Prinzessin Marie Jose, selbst entworfen hatte. Auch die restlichen 6.732 Brillanten und etwa 2.000 Perlen von unterschiedlichen Größen, sollen alle aus Familienbesitz stammen. Damit scheint die Rechtslage eigentlich klar zu sein. Doch die Gegenseite beruft sich darauf, dass ein Großteil des Schmuckes dem amtierenden König seinerzeit zur Verfügung gestellt bzw. vom Staat zugewiesen wurde, was deshalb auf staatlichen Besitz schließen lassen könnte. Die Causa „italienische Kronjuwelen“ geht demnächst also in die entscheidende Phase, wenn ein weiterer Schlichtungsversuch ins Leere läuft und die Gerichte bemüht werden müssten.