Ökostrom-Ausbau beschlossen

In einem entsprechenden Gesetzespaket hat der Bundestag beschlossen, dass bis 2030 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen sollen. In diesem Zuge wurden auch die Ausbauziele für Solar- und Windenergie an Land und auf See angehoben.

Für den schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Sonne und Wind hat der Bundestag vor Kurzem ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen. Laut Robert Habeck (Grüne) sei das Paket das größte im Energiebereich der letzten Jahre, bzw. das größte des Jahrzehnts. Am Freitag werden die Gesetzesvorhaben den Bundesrat passieren, damit notwendige und dringend erforderliche Veränderungen weitestgehend umgesetzt werden können.

Größere Fläche für Windräder

Zwar liegt der derzeitige Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom noch knapp unter 50 Prozent, doch bis 2030 soll dieser Wert auf 80 Prozent angehoben werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sollen zwei Prozent der gesamten Bundesfläche an Land für Windräder ausgewiesen werden – das ist mehr als eine Verdoppelung. Die FDP stellte sich gegen das geplante Ziel der Bundesregierung, dass ab dem Jahr 2035 die Stromerzeugung treibhausgasneutral erfolgen sollte. Das würde bedeuten, dass alle Treibhausgase vermieden bzw. gespeichert werden müssen.

Darüber hinaus sollen Länder gesetzlich dazu verpflichtet werden, mehr Fläche bereitzustellen. Dabei gelten für unterschiedliche Länder aber auch unterschiedliche Voraussetzungen und Ziele. Die Zwischenziele sollten gegen Ende 2026 erreicht werden. Einzelne Länder, die ihre Ziele sogar übertreffen, sollen anderen Ländern Flächen per Staatsvertrag übertragen können.

Bei dieser Pflicht sprach Habeck von einer fairen und gerechten Verteilung. Die Ausbauziele müssten gemeinsam getragen werden. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch fügte hinzu, dass sich in naher Zukunft kein Land mehr vor der Pflicht wegducken könne. CDU-Energiepolitiker Andreas Jung kritisierte die Ampel allerdings. Laut ihm gab es keine detaillierte Rücksprache mit den betroffenen Ländern.

Immer wieder wird gegen neue Windräder geklagt. Zentraler Hebel für den Ausbau der erneuerbaren Energien soll sein, dass diese künftig als im öffentlichen Interesse eingestuft sind und offiziell der öffentlichen Sicherheit dienen. Auf diese Weise soll das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden – und das obwohl oft gegen die Anlagen geklagt wird.

Mehr Solaranlagen

Neben den Windrädern machten die Redner der Ampel-Fraktion deutlich, dass eine weitere Reform nötig sei. So müssten Planungs- und Genehmigungsverfahren erhöht werden. Darüber hinaus sei eine Maßnahme, dass die Anfang Juli auf null Euro gesenkte EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über die Stromrechnung dauerhaft abgeschafft wird, um Stromkunden zu entlasten. Das heißt: Ökostromanlagen werden künftig über den Bundeshaushalt subventioniert. Diese Förderung wird aber mit der Vollendung des Kohleausstiegs auslaufen. Bisher war der Kohleausstieg bis spätestens 2038 geplant, doch die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP strebt allerdings verfrüht das Jahr 2030 an.

Zusätzlich soll auch die Zahl der Solaranlagen auf Dächern erhöht werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft sprach hierbei von einem Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter – weitere Investitionsbarrieren müssten dafür aber noch beseitigt werden. Außerdem soll es mehr Platz für Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen geben.

 

Verbände sind zuversichtlich

Auch andere Verbände sehen im kommenden Reformpaket eine Verbesserung. Der Bundesverband Erneuerbare Energie sprach dabei von einem „energiepolitischen Befreiungsschlag“. Der Verband betont aber, dass das „Osterpaket“- das Gesetzpaket wird „Osterpaket“ genannt, weil es vor Ostern vom Kabinett beschlossen wurde – müsse durch ein „Herbstpaket“ ergänzt werden. Vor allem Branchen wie Biogas erhielten in dem Paket keine Perspektive.

Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring, sagte, es sei gut, dass nun ein Weg gefunden worden sei, um künftig die nötige Fläche für Windenergie bereitzustellen. Warum allerdings das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 abgeschafft worden sei, könne Niebert wiederum nicht nachvollziehen.